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Mieter unter 18 Jahren haben bei der Reservation
eine unterzeichnete Vollmacht des Erziehungsberechtigten vorzulegen.
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Alle Preisangaben in CHF, ab Lager
Unterseen.
Zahlbar in Bar bei Abholung, bzw. bei Ende der Veranstaltung. Stammkunden
können die Rechnung per Einzahlungsschein begleichen (muss
jedoch vorgängig abgesprochen werden).
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Das Mietmaterial mit all seinen Bestandteilen
bleibt Eigentum von Art of Party. Der Mieter übernimmt die
volle Haftung für das Mietmaterial vom Zeitpunkt des Lagerausganges
bis zum Zeitpunkt des Lagereinganges in Unterseen. Der Mieter haftet
während dieser Zeitdauer ebenfalls in vollem Umfang für
Störungen und Schäden (unmittelbaren Schäden, Folgeschäden
und Langzeitschäden) am Mietmaterial, Sach- und Personenschäden
seiner selbst wie auch Dritter, welche sich aus der sach- und unsachgemässen
Benutzung, Verwendung, Handhabung, Transport, Montage, etc. des
Mietmaterials ergeben. Dies schliesst Verluste und Beschädigung
des Mietmaterials durch sachgemässe und unsachgemäss Handhabung
des Mieters und Dritter, oder durch äussere Einflüsse
oder gar Diebstahl ein. Der Mieter haftet für gestohlene Gegenstände.
Er ist verpflichtet, einen Polizeirapport erstellen zu lassen.
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Defekte Geräte werden ausschliesslich
durch Art of Party repariert. Die Reparaturkosten sind vom Mieter
zu tragen.
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Fehlende Mietgegenstände werden zum
Nettopreis plus 25 % für Mehrwertsteuer und Wiederbeschaffungskosten
verrechnet. Dasselbe gilt für Gebinde, für welches keine
Miete erhoben wird.
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Ausgebrannte Glühlampen müssen
zurückgegeben werden, sonst werden sie verrechnet.
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Der Mieter hat das Recht, sich die Waren
bei Abholung vorführen zu lassen. Die Mietware wird durch Art
of Party bei Rücknahme getestet und gewartet und ist somit
für die nächste Vermietung betriebsbereit.
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Der Mieter bestätigt durch Unterzeichnung
des Mietscheines, dass er das Mietmaterial geprüft und für
einwandfrei befunden hat. Nachträglich erklärte Mängel,
können von Art of Party nicht anerkannt werden.
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Die Mietware ist unversichert. Der Mieter
verpflichtet sich, das Mietobjekt mit aller Sorgfalt zu behandeln.
Beschädigungen gehen zu Lasten des Mieters, ebenso Beschädigungen,
die durch Drittpersonen verursacht wurden. Bei Eingriffen und Abänderungen
irgendwelcher Art an einem gemieteten Gegenstand ist dieser vom
Mieter zum vollen Wertpreis zu erwerben. Dies erfolgt durch einseitige
Erklärung des Vermieters. Erfolgt keine Rückgabe eines
gemieteten Gegenstandes, wird dies als Diebstahl geahndet und es
folgt unmittelbar eine zivil- und strafrechtliche Anzeige mit Kostenfolge.
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Art of Party behält sich das Recht vor,
an den Mietgeräten Werbung anzubringen. Die Firmenlogos und
Beschriftungen dürfen durch den Mieter weder entfernt, noch
abgedeckt oder unsichtbar gemacht werden.
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Den von Art of Party bestimmten Personen,
ist zu jedem Zeitpunkt der freie Zutritt zum Mietmaterial und der
zu dessen Betrieb nötigen Infrastruktur zu gewähren.
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Wenn nach Vertragsabschluss Zweifel aufkommen,
dass der Mieter den Mietvertrag nicht einhalten kann, kann Art of
Party das Mietverhältnis jederzeit und uneingeschränkt
lösen. Die bis zu diesem Zeitpunkt aufgelaufenen Unkosten zahlt
der Mieter. Der Mietvertrag kann nur mit dem schriftlichen Einverständnis
des Vermieters rückgängig gemacht werden.
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Falls die gewünschten Mietwaren bei
Abholung nicht vorhanden sind (in Reparatur oder vom vorherigen
Mieter nicht rechtzeitig retourniert wurden), ist der Vermieter
bemüht, für gleichwertigen Ersatz zu sorgen und den Mieter
frühst möglichst zu benachrichtigen. Für fehlende
Mietwaren kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden.
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Bei Rückgabe des Mietobjekts wird eine
Mängelliste angefertigt, die den Zustand des Mietobjektes festhält.
Dieses Protokoll ist von den Vertragsparteien oder deren gesetzlichen
Vertretern zu unterzeichnen.
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Falls Mietwaren falsch installiert werden
und dadurch zu Schaden kommen, hat der Mieter alle Kosten für
die Reparatur oder die Wiederbeschaffung der Mietware zu tragen.
(siehe 3, 4 und 9). Art of Party kann nicht für Falschinstallationen
haftbar gemacht werden.
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Annulationskosten: bis 60 Tage vor Mietbeginn:
0%, bis 30 Tage 5%, bis 7 Tage 10%, danach 50% / des Mietbetrags.
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Der Mieter verpflichtet sich, Datum und
Zeit der festgelegten Mietdauer einzuhalten. Werden die Mietgegenstände
nicht termingerecht dem Vermieter zurückgegeben, läuft
die Mietgebühr automatisch weiter.
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Für Unfälle die durch unsachgemässes
behandeln des Mietmaterials entstehen, übernimmt der Vermieter
keine Haftung.
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Art of Party behält sich vor, bei Nichteinhaltung
dieser Vereinbarungen den Rechtsweg einzuleiten. Gerichtsstand ist
für beide Parteien Interlaken.
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Mehrtagspreise:
1 Tage 1 x Tagesmiete 4 Tage 2,5 x Tagesmiete
2 Tage 1,5 x Tagesmiete 5 Tage 3 x Tagesmiete
3 Tage 2 x Tagesmiete 6-7 Tage 3.5 x Tagesmiete
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Abholmieten sind im Voraus zu bezahlen.
Art of Party bittet Sie bei der ersten Miete einen Ausweis vorzuweisen.
Gleichzeitig verlangt Art of Party die Hinterlegung eines Depots,
normalerweise 30% des Mietpreises, mindestens aber Fr. 50.-. Aufträge
die durch Art of Party betreut werden können am Tag nach der
Veranstaltung bezahlt werden.
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Beschaffung von Konzessionen und Bewilligungen
zur Inbetriebnahme des Mietmaterials, SUISA-Gebühren und jede
Art von Aufführungslizenzen ist Sache des Mieters und gehen
zu dessen Lasten.
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Art of Party weist jede Art von Haftung,
im Zusammenhang mit Schäden und Störungen, welche durch
das Mietmaterial und dessen sachgemässe und unsachgemässe
Verwendung verursacht werden ab. Ebenfalls wird die Haftung von
Schäden an Leib und Leben Dritter abgelehnt. Dem Mieter wird
empfohlen, eine Haftpflichtversicherung für die jeweilige Mietdauer
abzuschliessen, welche Sach- und Personenschäden abdeckt.
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Der Mieter ist für die Einhaltung der
aktuell gültigen Verordnung über den Schutz des Publikums
von Veranstaltungen vor gesundheitsgefährdenden Schalleinwirkungen
und Laserstrahlen (Schall- und Laserverordnung, SLV) verantwortlich.
Die zum Zeitpunkt der Erstellung dieser AGB gültige Verordnung
von 2007 kann unter http://www.bag.admin.ch/slv eingesehen werden.
Ebenfalls ist der Mieter für die Einhaltung allfälliger
zusätzlichen Vorschriften und Verordnungen verantwortlich,
welche den von ihm gewählten Einsatzzweck und Ort betreffen.
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Mit seiner Unterschrift bestätigt der
Mieter dies AGB verstanden zu haben und akzeptiert diese in allen
Punkten.